Ein- und Austritt aus der privaten Krankenversicherung


Um von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln zu können, müssen bei manchen Berufsgruppen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Selbstständige und Freiberufler, die sich ohnehin selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern müssen, sind oftmals mit der Wahl einer PKV gut beraten. Im Basistarif ist dieser Versicherungsschutz oftmals günstiger als die entsprechenden gesetzlichen Beiträge, und bei guter finanzieller Lage kann man den Leistungsumfang auf Wunsch ausweiten. Beamte können grundsätzlich wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen wollen – da sie eine finanzielle Beihilfe vom jeweiligen Dienstherren bekommen, ist der Eintritt in eine PKV durchaus zu empfehlen. Studenten können während der ersten drei Monate ihres Studiums einen privaten Krankenversicherungsschutz wählen. Wird diese Frist versäumt, werden sie automatisch gesetzlich versichert, auch wenn sie zuvor versichert waren.

Angestellte sind automatisch gesetzlich krankenversichert. Ein Wechsel in eine private Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn die Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro (im Jahr 2012) überschritten wurde. In diesem Fall haben Angestellte die Wahl zwischen einem gesetzlichen und einem privaten Versicherungsschutz. Eine Aufnahmepflicht besteht übrigens nicht: Die privaten Versicherer können Kunden anhand ihrer festgelegten Aufnahmebedingungen auch ablehnen. Dies gilt allerdings nur für die Normaltarife; im Basistarif, der bezüglich der Leistungen der GKV sehr ähnlich ist, besteht ein Aufnahmezwang.

Ist man Mitglied in einer privaten Krankenversicherung, gestaltet es sich schwierig, aus dieser wieder zurück in den gesetzlichen Versicherungsschutz zu wechseln. Wer eine versicherungspflichtige Beschäftigung eingeht und dabei nicht über der Versicherungspflichtgrenze verdient, ist grundsätzlich berechtigt, wieder in der GKV aufgenommen zu werden. Das gilt auch für Selbstständige, die ein solches Angestelltenverhältnis aufnehmen. Personen über 55, die zuvor nicht gesetzlich versichert waren, wird der Zugang in die GKV allerdings meist verwehrt. Beziehen sie kein eigenes Einkommen, können sie aber beispielsweise im Rahmen der Familienversicherung über den Ehepartner mitversichert werden. Im Einzelfall ist zu überlegen, ob eine Rückkehr in die GKV überhaupt sinnvoll ist oder ob man stattdessen in einen niedrigeren Tarif seiner PKV wechseln sollte. Der Wechsel von einem privaten Krankenversicherer zum anderen kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahrs erfolgen. Insbesondere bei bereits länger angesparten Altersrückstellungen, diese würden bei einem Wechsel verfallen. Zwar gibt es seit 1.1.2009 eine Änderung bei der Mitnahme von Altersrückstellungen, jedoch gelten diese nur für abgeschlossene Krankenversicherungsbeiträge nach diesem Stichtag und auch nur auf Basis des Basistarifes.

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