Höhe der PKV Strafzahlungen

Seit dem 01.02.2009 werden in der privaten Krankenversicherung (PKV) hohe Strafzahlungen fällig, wenn man seiner Versicherungspflicht nicht nachkommt. Im Gegenzug müssen die privaten Krankenversicherungen einen sogenannten Basistarif anbieten, in welchen jeder –auch mit Vorerkrankung– aufgenommen werden muss. Dieser Basistarif ist allerdings sehr teuer und kann schon für junge Menschen bedeuten, dass sie den Höchstbeitrag in Höhe von 592,88 € zahlen müssen. Für die PKV sollte man sich deswegen nach Möglichkeit immer Vergleichsangebote einholen ob es nicht günstiger mit besserer Leistung gibt.

Die Höhe der Strafzahlungen
Konkret heißt das, dass für jeden Monat, in dem man nicht krankenversichert war, einen vollen Monatsbeitrag (maximal 592,88 €, Stand Juli 2012) als Strafzahlung an die PKV fällig wird. Der erste Monat, in dem man nicht versichert war, bleibt als Toleranz beitragsfrei. Strafzahlungen gelten allerdings nur für maximal fünf Monate, also insgesamt fünf Monatsbeiträge. Für die Monate danach wird eine auf ein 1/6 des Monatsbeitrages reduzierte Strafe fällig. Das bedeutet dann maximal 98,81 € per Monat.

Diese Regelung gilt allerdings nicht für die Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung und für die gesetzliche Altersrückstellung (10%). Hier gibt es keine Strafgebühren.

Ist der unversicherte Zeitraum nicht mehr zu ermitteln oder von langer Dauer, dann werden grundsätzlich 5 Jahre angenommen. Dies entspricht rund 14 vollen Monatsbeiträgen: 5 volle Monatsbeiträge (maximal 2.964.40 €) und 54x 1/6-Beiträge (maximal 5.335,92 €). Da die Strafzahlungen seit dem 01.01.2009 berechnet werden, können die vollen fünf Jahre Nachzahlung frühestens ab dem 01.01.2014 fällig werden.

Vermeidung von hohe Strafzahlungen?
Wenn man mit Strafzahlungen rechnen muss ist es demnach ratsam bei Eintritt in eine PKV einen günstigen Tarif mit geringen Leistungen zu wählen. Strafzahlungen werden dann auf Grundlage dieses Tarifes fällig und der Versicherte hat später die Möglichkeit, in einen Tarif mit besseren Leistungen zu wechseln.

Ist die letzte Krankenkasse des Versicherungsnehmers nachweislich eine gesetzliche Krankenkasse gewesen, dann besteht bei einigen wenigen PKVs durchaus auch die Möglichkeit, von den Strafzahlungen befreit zu werden. Neben dem Nachweis der vormals gesetzlichen Versicherung müssen dazu aber auch Beruf, Einkommen und die wirtschaftliche Situation passen. Es empfiehlt sich vor Abschluss eines Vertrages die PKV zu fragen, ob Sie diese Möglichkeit anbietet, wobei die gängige Antwort dazu nein lautet.

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